Rechtsstellung und Aufgaben eines Ortsrates sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) des Saarlandes beschrieben.
Für jeden Gemeindebezirk (Stadtteil) ist ein Ortsrat zu bilden. Der Ortsrat besteht aus den von den im Gemeindebezirk wohnen- den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählten Mitgliedern (vgl. § 71 KSVG). Die Wahl erfolgt als Listenwahl. Die Bürger können also zwischen von verschiedenen Parteien oder Wählergruppen auf- gestellten Listen ihre Wahlentscheidung treffen.
Der Ortsrat wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.
Höchen besitzt 7 Ortsratsmitglieder.
Aufgaben
Der Ortsrat kann zu allen den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten. Er ist weiterhin in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, zu hören. Dazu gehören u.a.:
- Planung von Investitionsvorhaben
- Aufstellung, Änderung etc. eines Flächennutzungsplanes
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Planung, Errichtung etc. öffentlicher Einrichtungen
- Ausbau, Umbau von Straßen, Wegen, Plätzen
- Veräußerung, Vermietung etc. von Grundvermögen der Gemeinde
Folgende Einrichtungen in Höchen unterliegen der Entscheidungs- bzw. Mitsprachebefugnis des Ortsrates:
Friedhof, Kindergarten, Glanhalle, Schulgebäude.
Der Ortsrat darf hier teilweise über Ausstattung, Unterhaltung und Benutzung mitentscheiden. Weiter gehören zu den Aufgaben des Ortsrates die Pflege des Ortsbildes, die Förderung von Vereinen, die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, die Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen (bspw. Seniorennachmittag), die Teilnahme an Dorfverschö- nerungswettbewerben, die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die Wahl, Benennung oder Vorschlag von ehrenamtlich tätigen Personen (bspw. Bachpate o.ä.). Detailliert sind die Aufgaben des Ortsrates in einer Geschäftsordnung niedergelegt.
Zu den alljährlich vom Ortsrat ausgerichteten Veranstaltungen gehören der Seniorennachmittag und die Martinsfeier. Darüber hinaus ist der Ortsrat zusammen mit dem Vereinsring Ausrichter des Dorffestes, das immer am 30. April und 01. Mai stattfindet.
Der Ortsvorsteher
In seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl wählt der Ortsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende und eine(n) Stellvertreter(in). Die / der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsvorsteher / Ortsvorsteherin. Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter.
Der Ortsvorsteher nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ortsrates die Belange von Höchen gegenüber der Stadt Bexbach wahr. Er ist berechtigt an Stadtrats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen (beratende Teilnahme). Er ist also „Sprach- rohr“ des Gemeindebezirks gegenüber der Gemeinde. Er ist aber nicht gesetzlicher Vertreter der Stadt oder des Stadtteils.
Dem Ortsvorsteher obliegt die repräsentative Vertretung des Stadtteils. Er ist befugt, Anträge entgegenzunehmen sowie amtliche Beglaubigungen und Lebensbescheinigungen auszustellen. Darüber hinaus kann er im Auftrag des Bürgermeisters weitere Ver- waltungsangelegenheiten wahrnehmen.
Detailliert sind die Aufgaben des Ortsvorstehers in einer Geschäftsanweisung der Stadt Bexbach geregelt.
Aktuelle Zusammensetzung des Höcher Ortsrats
Bei der Wahl des Ortsrates im Mai 2019 kam folgendes Ergebnis und die daraus resultierende Sitzverteilung zustande:
Wahlberechtigte: 1290 | |
Abgegebene Stimmen: 893 | |
Wahlbeteiligung: | |
69,22% | |
CDU: 391 (45,5%) | |
SPD: 254 (29,5%) | |
FWG: 150 (17,4%) DIE LINKE: 65 (7,6%) |
Sitzverteilung der Kommunalwahlen
CDU: 4 Mandate
Eva-Maria Scherer
• Ortsvorsteherin
ortsvorsteherin@hoechen.de
Christine Planz
Otto Wagner
Katharina Hary
SPD: 2 Mandate
Horst Hornberger
Petra Degel-Emser
FWG: 1 Mandat
Bendedikt Nieder